SE-Verwaltung
Die komplette Betreuung des Mietverhältnisses bieten wir Ihnen im Rahmen eines Sondereigentumsverwaltungsvertrages (SE-Verwaltungsvertrages) an. Gern unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Vertragsangebot zur Betreuung Ihrer Wohnung oder Ihres Gewerbes. Wesentliche Bestandteile eines solchen Vertrages sind hier beispielhaft aufgeführt, können jedoch individuell angepasst oder erweitert werden:
- Anlage und Führung von Mieterakten, Schriftwechsel mit Mietern
- Kontrolle der Mieteingänge unter Berücksichtigung gesondert abzurechnender Mehrwertsteuerbeträge soweit erforderlich
- Verbuchung der geleisteten Zahlungen, Überweisung des Mietüberschusses an Eigentümer
- Mahnung fehlender Mieten
- Gerichtliche Verfolgung und Eintreibung von rückständigen Zahlungen für Miete, Nebenkosten und Kaution durch einen zu beauftragenden Rechtsanwalt
- fristgerechte Abrechnung der Betriebskosten gegenüber dem Mieter
- Anpassung der Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen gemäß Wirtschaftsplan und Preisentwicklung
- Kontrolle der Einhaltung der Hausordnung
- Vorbereitung und Durchführung von Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen in der Wohnung/Gewerbeeinheit
- Entgegennahme und Prüfung der Kündigungen
- Wohnungsabnahmen bei Mieterwechsel einschließlich der kompletten Abwicklung von Instandhaltungsmaßnahmen
- Anlage, Führung und Abrechnung von Mietkautionen