WEG-Verwaltung
Wir sind Treuhänder der Gemeinschaft und Ansprechpartner für jeden Einzelnen.
Das WEG-Recht ist nicht zuletzt durch die Novelle zum 1. Juli 2007 kompliziert und vielfältig zugleich.
Diese leidvollen Erfahrungen werden von Wohnungseigentümern immer dann gemacht,
wenn aus Unkenntnis von Gesetz und Vertrag das Miteinander im Haus mit Schwierigkeiten behaftet ist.
Daher sehen wir unsere Aufgabe - neben den üblichen Verwaltertätigkeiten - insbesondere darin,
die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer fachkundig zu beraten und durch Moderation tragfähige Beschlüsse
der Gemeinschaft zum Nutzen aller herbeizuführen und durchzusetzen.
Die Aufgaben und Tätigkeiten des Verwalters für Wohnungseigentümergemeinschaften
ergeben sich sowohl aus dem Wohnungseigentumsgesetz als auch aus der jeweiligen
Gemeinschaftsordnung und werden in einem zwischen Wohnungseigentümergemeinschaft
und Verwalter abzustimmenden Vertrag auf die aktuellen Besonderheiten des Objektes
und die Wünsche und Bedürfnisse der Eigentümer angepasst.
Nachstehend sind wesentliche Aufgaben beispielhaft aufgeführt:
Allgemeine Verwaltung
- Organisieren und Durchführen der Eigentümerversammlungen
- Vorbereitung und Umsetzung von Eigentümerbeschlüssen
- Korrespondenz mit den Eigentümern, Lieferanten, Behörden, Vertragspartnern usw.
- Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Eigentümergemeinschaft
- Durchsetzung der Einhaltung der Hausordnung, Bearbeiten von Beschwerden u. Verstößen gegen die Hausordnung
- Abschluss von Verträgen (Wartungs-, Versicherungs-, Dienstleistungs-, Lieferverträge usw.)
- Abwicklung aller Geschäftsvorgänge nach den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen
Kaufmännische Verwaltung
- Erstellen von Gesamt- und Einzelwirtschaftsplänen
- Überwachen des regelmäßigen Hausgeldeingangs und zeitnahes Mahnen offener Hausgelder sowie bei Bedarf die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen
- Buchhaltung und Abwicklung des objektbezogenen Zahlungsverkehrs
- Erstellen der jährlichen Hausgeldabrechnungen
- Errechnen und Anfordern von Sonderumlagen, soweit erforderlich
- Verwalten der gemeinschaftlichen Gelder und Anlage der Instandhaltungsrücklage
Technische Verwaltung
- Veranlassen von gesetzlich vorgeschriebenen Wartungen und Prüfungen
- Vorbereiten, Beauftragen und Kontrolle von notwendigen Reparaturmaßnahmen
- Vorbereitung und Durchführung von notwendigen Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
- Kontrolle der Ausführung von Leistungen gemäß Verträgen (z.B. Hausmeister, Winterdienst, Müllabfuhr, Aufzugswartung usw.)
- Regelmäßige Begehungen der Wohnanlage